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Forderungen der Studierenden der Pädagogischen Hochschule Heidelbergs

Entstehungsgeschichte

Im Zuge des weltweiten Bildungsstreiks im Herbst 2009 und der damit einhergehenden 3-Wöchigen Besetzung der Aula der Pädagogischen Hochschule Heidelberg entstanden von Studierenden Forderungen an den Bund, das Land Baden-Württemberg sowie an das Rektorat der Pädagogischen Hochschule Heidelberg. In einem achtwöchigen Prozess wurden die Forderungen unter basisdemokratischer Beteiligung aller Studierenden mehrfach diskutiert und überarbeitet. Am 19.01.2010 wurden diese in einer studentischen Vollversammlung mit großer Mehrheit legitimiert. Unter den Forderungen sind Verbesserungsvorschläge und Reformierungen zu verstehen, die seitens der Studierenden als dringend notwendig angesehen werden. Die Forderungen zielen unter anderem darauf ab, eine qualitativ hochwertige Lehre zu sichern, der sozialen Ungerechtigkeit des jetzigen Bildungssystems entgegenzuwirken und das Studium davor zu bewahren, von rein ökonomischem Kalkül bestimmt zu werden. Dem Anschreiben der Bildungswen.de – Aktion wurden lediglich die Forderungen an das Land Baden-Württemberg angehängt. Im Folgenden kann der vollständige Forderungskatalog nachgelesen werden. Zu einzelnen Punkten (unterstrichene Forderungen) wurden Erläuterungen und weiterführende Links hinzugefügt, zu denen man durch Anklicken der Forderung gelangt.

Forderungen an das Land

  1. Soziale Öffnung des Bildungswesens

    • Abschaffung jeglicher institutionalisierter Diskriminierung von Benachteiligten und Minderheiten im Bildungssystem, u.a. durch die adäquate Umsetzung der UN‐Behindertenrechtskonvention

      Im März 2009 trat in Deutschland die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK) in Kraft, welche umfangreiche Rechte für diese Menschen beinhaltet. Bezogen auf den Bildungsbereich schreibt sie in Artikel 24 den sukzessiven Aufbau eines inklusiven Bildungssystems auf allen Ebenen vor.

      Heranwachsende mit einer Behinderung sollen nicht mehr wie bisher in speziellen Einrichtungen separiert oder bestenfalls nur integriert werden. Sie erhalten durch die Konvention das gesetzmäßige Recht, unabhängig von Art und Stärke ihrer Behinderung gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen ohne Behinderungen in einer Gruppe zu lernen. Dies gilt unabhängig von anders lautenden Schulgesetzen sowohl für die Grundschule als auch für weiterführende Schulen. In der deutschen Übersetzung wurde „inclusion“ lediglich mit „integrativ“ übersetzt, was stark zu kritisieren ist, da es sich um zwei sehr unterschiedliche Ansätze handelt: „Die Inklusion geht von der Besonderheit und den individuellen Bedürfnissen eines jeden Kindes aus. Während die integrative Pädagogik die Eingliederung der »aussortierten« Kinder mit Behinderungen anstrebt, erhebt die inklusive Pädagogik den Anspruch, eine Antwort auf die komplette Vielfalt aller Kinder zu sein. Sie tritt ein für das Recht aller Schüler und Schülerinnen, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Beeinträchtigungen sowie von ihrer ethnischen, kulturellen oder sozialen Herkunft miteinander und voneinander in »einer Schule für alle« zu lernen. Kein Kind soll ausgesondert werden, weil es den Anforderungen der Schule nicht entsprechen kann. Im Gegensatz zur Integration will die Inklusion nicht die Kinder den Bedingungen der Schule anpassen, sondern die Rahmenbedingungen an den Bedürfnissen und Besonderheiten der Schülerinnen und Schüler ausrichten“ (Schumann, B.: Inklusion statt Integration – eine Verpflichtung zum Systemwechsel. In: Sonderdruck Pädagogik Heft 2/2009, S.51).

      Zwar haben Eltern von Kindern mit einer Behinderung seit über einem Jahr das Recht, ihr Kind in einer Regelschule unterzubringen, jedoch werden immer noch Kinder gegen ihren Willen in Sonderschulen untergebracht oder müssen oft lange Anfahrtswege zu den Bildungseinrichtungen in Kauf nehmen. Gemeinsamer Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern und Jugendlichen ist unverändert die Ausnahme in Deutschland und dies obwohl unser Land in der Schulbildung für behinderte Kinder und Jugendliche mit einer Integrationsquote von 15,7 Prozent Schlusslicht in Europa ist.

      Wir fordern daher die adäquate Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Sinne eines „inclusive education system“, wie es im Ursprungstext der Konvention heißt. Wir appellieren an die Verantwortlichen, den Prozess der komplexen Umorientierung, der für die Realisierung des Gesetzes notwendig ist, schneller als bisher voranzubringen. Sie müssen mit Nachdruck ihrer Verpflichtungen nachkommen, die sie mit der Unterzeichnung der Konvention vor über einem Jahr eingegangen sind. Die Realisierung der Konvention duldet keine weiteren Verzögerungen, da es sich um die Einlösung eines Menschenrechts handelt, welches den Betroffenen unverzüglich grundlegende Teilhabe an Bildungsprozessen ermöglichen muss. Eine Umsetzung muss tatsächliche Verbesserungen für die Beteiligten herbeiführen und das Wohl der Heranwachsenden mit einer Behinderung muss oberste Priorität haben. Die Umsetzung beinhaltet die große Chance, Menschen mit einer Behinderung endlich als die Bereicherung zu erleben, die sie für unsere Gesellschaft darstellen!

      Weiterführende Links:

      http://files.institut-fuer-menschenrechte.de/437/Behindertenrechtskonvention.pdf
      Komplette Fassung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, mit englischem Original und deutscher Übersetzung.

      http://www.in-einer-schule-gemeinsam-lernen-bw.de

      http://www.bildung-neu-denken.de/cms/
      Initiative aus Freiburg, die sich für eine inklusive Schule einsetzt.

      http://www.bildung-neu-denken.de/cms/images/stories/bnd/pdf/artikel/Inklusion_Schumann.pdf
      Artikel von Brigitte Schumann: „Inklusion statt Integration – eine Verpflichtung zum Systemwechsel. Deutsche Schulverhältnisse auf dem Prüfstand des Völkerrechts“. Aus: Sonderdruck Pädagogik Heft 2/2009, S.51-53

    • Inklusive Schulen mindestens bis zur neunten Klasse
    • Abschaffung des mehrgliedrigen Schulsystems
    • Ausbau von Studienplätzen und Abbau von Zulassungsbeschränkungen

      Die KMK prognostizierte für die nächsten Jahre, das bis zu einem Viertel mehr Schulabgänger ein Hochschulstudium anstreben werden als bisher. Diese Zahlen werden auch auf Dauer vermutlich noch weiter steigen. Hierfür ist nicht nur das achtjährige Abitur verantwortlich, wodurch in den nächsten Jahren jeweils 2 Jahrgänge gleichzeitig an die Hochschulen strömen, sondern auch die kontinuierlich steigende Übergangsquote von Schule zu Hochschule. Insgesamt wollen mehr Schülerinnen und Schüler ein Studium beginnen als noch vor einigen Jahren. Bei dem Ausbau von Studienplätzen geht es um Zugangsgerechtigkeit.

      Wenn die Anzahl an Studienplätzen nicht steigt, die Bewerberzahl aber schon, wird die Konkurrenz größer, was größere Zugangsbarrieren für viele Studienwillige nach sich zieht. Viele würden in Folge dessen auf den Ausbildungsmarkt ausweichen und hier eine große Konkurrenz für Haupt- und Realschulabsolventen darstellen. Die sowieso schon schwierige Berufsfindungssituation dieser Abschlussgruppe würde hierdurch weiter ansteigen. Außerdem stellen große Zugangshürden eine massive Einschränkung auf freie Studien- und Berufswahl dar.

      Nicht nur die Studierenden direkt, auch die Wirtschaft würde von Ausbau und weniger Beschränkung profitieren: Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren fast 80% der neu geschaffenen Arbeitsplätze nur mit Hochschulqualifizierten besetzt werden können.

      Deutschland liegt im Bezug auf Zugangs- und Abschlussquoten im der tertiären Bildungssektor unter dem OECD-Durchschnitt. Da Deutschland über keine nennenswerten Rohstoffvorkommen verfügt, stellt Bildung eine äußerst wichtige Ressource dar.

      Das verstärkte Interesse von jungen Menschen an einem Studium ist als positive Entwicklung in Deutschland anzusehen. Um dies als Ressource aber auch nutzen zu können, ist ein Ausbau der Studienplätze und ein Abbau von Zulassungsbeschränkungen unumgänglich.

      • weg vom NC, hin zu individuellen Vergabeverfahren nach verschiedenen Kriterien

        Viele Studiengänge sind zulassungsbeschränkt. Dies bedeutet, dass Studienplätze anhand von Abiturdurchschnittsnoten vergeben werden. Schulabgänger, die den geforderten NC (numerus clausus) nicht erfüllen können, müssen daher lange Wartezeiten in Kauf nehmen, um das angestrebte Studium durch Wartesemesteranrechnung doch absolvieren zu können, oder entscheiden sich für ein Studium im Ausland.

        Allerdings sagen Noten nicht viel über die Qualifikationen aus, die für ein bestimmtes Studium von Nöten sind. Daher fordern wir Vergabeverfahren, die sich an den für den jeweiligen Beruf notwendigen Kompetenzen orientieren. Hier sind die pädagogischen Hochschulen zu nennen. Neben dem NC sind auch absolvierte Praktika, abgeschlossene Berufsausbildungen oder ehrenamtliche Tätigkeiten Kriterien für die Studienplatzvergabe.

        Damit jeder seinen Fähigkeiten und Interessen entsprechend einen Platz in der Berufs- und Studienwelt findet, sowohl effektiv als auch sinnvoll arbeiten und sich bilden kann, sind individuelle Auswahlverfahren unumgänglich.

    • BAFöG‐Hürden abbauen
      • Soziale Erweiterung der Bafög Kriterien und Anpassung an Inflationsrate und Erweiterungen der Möglichkeiten zur Zinsfreien Kreditnahme gekoppelt an Studienzwecke
      • bessere Verhältnisse für die Niedrighaltung der Lebenshaltungskosten während des Studiums
    • vollständige und altersunabhängige Anerkennung des Studierendenstatus
    • mehr kostengünstige Wohnheimplätze
    • stärkere Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr
    • längerer Bezug des Kindergeldes und der Zugehörigkeit zu der elterlichen Krankenversicherung

  2. Demokratisierung des Bildungssystems

    • Einführung der Verfassten Studierendenschaft mit politischem Mandat
      • Finanzhoheit
      • Satzungshoheit
      • Beitragshoheit
    • Mitbestimmung aller Beteiligten im Bildungssystem durch paritätische Verteilung in den entsprechenden Gremien
    • Abbau von wirtschaftlichen Abhängigkeiten im Bildungsbereich
      • Umkehr vom Konzept der unternehmerischen Hochschule
      • keine Finanzierung der Bildung durch privatwirtschaftliche Unternehmen
    • Einführung einer Zivilklausel für sozialverträgliche Forschung, folglich keine Forschungsausrichtung an militärischen Interessen
    • Kündigung des Kooperationsvertrages zwischen der KMK und des Verteidigungsministeriums

      Am 04 Dezember 2009 haben das Kultusministerium Baden- Württembergs und die Bundeswehr einen Kooperationsvertrag unterzeichnet. Zum Inhalt sagt Kultusminister Rau: „Jugendoffiziere bieten dazu wie bisher ihre Besuche in Schulen an. Sie werden darüber hinaus in die Aus- und Fortbildung von Referendarinnen und Referendaren und von Lehrkräften eingebunden. Außerdem bietet die Bundeswehr Lehrerinnen und Lehrern sowie Vertretern der Schulaufsicht ihrerseits Besuche in ihren Einrichtungen und Seminare zur Sicherheitspolitik an. Angebote zur politischen Bildung werden regelmäßig in den Medien des Kultusministeriums und des Wehrbereichskommandos IV veröffentlicht.“ Diese Zusammenarbeit soll Formen der Auseinandersetzung mit Themen der Internationale Politik, insbesondere der Friedenspolitik, in den Schulen ermöglichen. Das Kultusministerium will ebenfalls so seine Wertschätzung für die Arbeit der Jugendoffiziere in Schulen ausdrücken. (http://panzerfrei.de.vu/)
      Baden Württemberg ist mittlerweile das vierte Bundesland, welches solch einen offiziellen Kooperationsvertrag unterzeichnet hat.
      Die Kooperation von Kultusministerien und dem Militär dient nicht der allgemeinen wertfreien Bildung. Werden Jungendoffiziere in Schulen und Ausbildungsstätten eingesetzt, kann nicht mehr von einer unparteilichen Meinungsbildung gesprochen werden.

      Daher fordern wir die Kündigung des Kooperationsvertrages. Wir wollen eine freie, allgemein bildende Lehre für Kinder und Jugendliche und keine einseitige Beeinflussung ihrer Meinungsbildung. Durch das Unterrichten von Bundeswehroffizieren in Schulen sowie die Verwendung spezieller unkritischer Materialien, soll ein positives Bild der Bundeswehr vermittelt werden. Es entsteht der Eindruck, dass so gezielt zukünftige Bundeswehranwärter angeworben werden sollen.

      Die Bundeswehr ist eine streng militärische Institution mit festgelegten hierarchischen Strukturen. Natürlich ist es wichtig Themen der inneren und äußeren Sicherheit in den Schulen auf zu greifen. Dies sollte jedoch auf Wunsch der SchülerInnen bzw. der Lehrperson geschehen und kontroverse Diskussionspunkte bieten. Eine einseitige Berichterstattung der Jugendoffiziere der Bundeswehr, welche den Unterricht übernehmen, spiegelt keine freie Meinungsbildung wieder. So wird auch von offizieller Seite bestätigt, dass „der Kultusminister analog eine Kooperationsvereinbarung mit nichtstaatlichen Friedensorganisationen abschließt.“ (http://panzerfrei.de.vu/)
      Die enge einseitige Zusammenarbeit von Schule und Bundeswehr widerspricht somit den Beschlüssen des Beutelsbacher Konsens, welcher besagt, dass in der Schule Überwältigungsverbot, Ausgewogenheit bzw. Kontroversität und Schülerorientierung gewährleistet sein soll.
      ( http://www.schule-bw.de/unterricht/faecher/gemeinschaftskunde/didaktik/beutelsbacher_konsens.html)

      Weiterführende Links:

      http://panzerfrei.de.vu/

      http://jugendoffizier.files.wordpress.com/2010/01/kooperationsvereinbarung.pdf

      http://imi-online.de/download/MSG_Jugendoffiziere_Studie.pdf

      http://www.frieden-und-sicherheit.de/lehrer-info


  3. Neustrukturierung der Lehramtsstudiengänge und Überarbeitung der Bologna‐Reform

    • Einführung eines Orientierungssemesters

      Wir fordern die Einführung eines Orientierungssemesters für alle Studierende. Laut einer Studie, welche vom Hochschul- Informations- Systems in Hannover durchgeführt wurde, bricht jeder fünfte Studierende sein Studium vorzeitig ab. Durch die Vielfältigkeit der Studiengänge benötigen Studierende zu Beginn ihres Studiums eine Orientierungsphase, in welcher sie herausfinden können, ob ihre Vorstellungen vom gewünschten Studiengang der Realität und ihren Neigungen tatsächlich entsprechen. Dies sollte ohne zeitlichen und finanziellen Druck geschehen.

      Auf Grund des derzeitigen BAföG-Systems werden Studierende nur innerhalb der Regelstudienzeit ihres Studienganges gefördert. In diesen Zeitraum werden auch Semester von abgebrochenen Studiengängen eingerechnet. Studierende, die ihren Studiengang wechseln, werden so nicht ihre gesamte Regelstudienzeit bezuschusst. Dies ist sozial ungerecht, da nur diejenigen Bafög bekommen, die sich ohne finanzielle Hilfe kein Studium leisten könnten. Deswegen sind sie auf den BAföG-Bezug während der gesamten Regelstudienzeit angewiesen.

      Das Orientierungssemester stellt eine große Chance dar, das anschließende Studium überzeugter und somit intensiver durchzuführen.

      Weiterführende Links:

      http://www.bmbf.de/pub/his-projektbericht-studienabbruch.pdf

    • Verlängerung der Regelstudienzeit um mindestens zwei Semester bei gleich bleibendem Umfang der Studieninhalte und damit Anpassung an die tatsächlich benötigte Dauer
    • Ermöglichung der zeitlichen Aufteilung einzelner Examensprüfungen auf unterschiedliche Semester
    • Berechtigung zur Promotion durch Anerkennung des vollakademischen Status aller Lehrämter bei Anhebung der Regelstudienzeit
    • mehr Wahlmöglichkeiten innerhalb der Module
    • Möglichkeit individueller Schwerpunktsetzung anstatt fester Stundenpläne
    • garantierter Masterplatz für alle BachelorabsolventInnen
    • tatsächlicher problemloser Wechsel zwischen Hochschulen verschiedener (Bundes‐)Länder u.a. durch die Fokussierung auf Kompetenzen

      Der Bologna-Prozess soll die Vereinheitlichung der Studienabschlüsse in Europa schaffen, somit eine leichtere internationale Vergleichbarkeit ermöglichen und dadurch u.a. die Mobilität zwischen den Hochschulen im In- sowie Ausland erhöhen.

      Die Realität zeigt allerdings eher das Gegenteil. Erreichte Kompetenzen sollen dazu dienen, eine gewisse Vergleichbarkeit zu schaffen. Dargestellt werden sie mit Hilfe des European Credit Transfer System (ECTS), einem System aus festgelegten Leistungspunkten (credit points – CP), die es im Studium zu erwerben gilt. Zu diesem Zweck ist das Studium in Module gegliedert. Ein Modul besteht aus einer oder mehreren Lehrveranstaltungen, die zusammen eine Einheit ergeben, für die man nach Beendigung derselben Leistungspunkte erhält. Dies stellt insofern ein Problem dar, als dass in Deutschland Studiengänge in sich vielfach schon so spezialisiert sind, dass sich die Module nicht zwingend miteinander vergleichen lassen und diese an einer anderen Hochschule gar nicht oder nur teilweise anerkannt werden, was laut HIS Studie von 2009, „Mobilität im Studium“ bei über 80% der Studienplatzwechsler der Fall ist.

      So kommt es vor, dass das gleiche Modul an verschiedenen Hochschulen unterschiedliche Leistungen verlangt und unterschiedlich bepunktet wird. Dies kann dazu führen, dass sich die Studiendauer erhöht. Vor allem für BAföG-Bezieher ist das ein Problem, denn wer die vorgegebene Regelstudienzeit überschreitet, verliert in der Regel den Anspruch auf Förderung.

      Möchte man ins Ausland wechseln, trifft man gleichfalls auf Probleme. Es gibt verschiedene Systeme, die sich aus Bachelor und Master kombinieren lassen: 3+2, 4+1, 3+1+1 und 4+2 (heißt: 3 Jahre Bachelor + 2 Jahre Master, 4 Jahre Bachelor + 1 Jahr Master, ...). Will man nach erreichtem BA-Abschluss den Master im Ausland machen, kommt das Problem auf, dass das Bachelorstudium z.B. nach drei Jahren beendet wurde, das Wunschland dafür jedoch 4 Jahre vorsieht. Es „fehlt“ damit 1 Jahr, also 2 Semester, und somit wieder CP, die allerdings Voraussetzung für das Masterstudium sind. Denn in 6 Semestern ist der BA-Abschluss auf 180 Leistungspunkte (LP) festgelegt, in 7 Semestern auf 210 LP, in 8 Semestern auf 240 LP und in Intensivstudiengängen auf 210 LP in 6 Semestern.

      Aus zuvor genannten Gründen ist ersichtlich, dass die Umsetzung der Bologna- Reform, die keine Vereinfachung der vorherigen Verhältnisse bringt, mehr als nur geringe Mängel aufweist. Diese Mängel gilt es schnellstmöglich zu korrigieren, um letztendlich doch noch zu ermöglichen, was durch die Bachelor- und Master-Reformen eigentlich schon hätte möglich gemacht werden sollen: Wahre Vergleichbarkeit der Studiengänge, leichtere Anerkennung von Leistungen und somit einfachere Hochschulwechsel und mehr Mobilität sowohl für Hochschulen als auch für Studierende.

      Weiterführende Links:

      http://de.wikipedia.org/wiki/Bachelor
      Bachelor – Wikipedia

      http://kleinervogel-v.de/forum/index.php?option=com_content&task=view&id=140&Itemid=25
      Bologna-Prozess

      http://www.uni-leipzig.de/journalistik2/uncover/startseite/universal/artikel/anzeigen/mobil-im-studium-wie-bologna-wechselwilligen-studenten-den-weg-versperrt/
      Mobil im Studium - Wie Bologna wechselwilligen Studenten den Weg versperrt

      http://www.go-out.de/imperia/md/content/go-out/his-studie_mobilitaet_kf-fin.pdf
      HIS Studie – Internationale Mobilität im Studium 2009

      http://www.ksta.de/html/artikel/1232971493277.shtml
      Ein Studium nach Wahl?

      http://www.hrk-bologna.de/bologna/de/download/dateien/Mobilitaet_im_Studium_2008.pdf
      Mobilität im Studium 2008


  4. Verbesserung der Lehr‐ und Lernbedingungen

    • keine einseitige Elitenbildung
      • Einbezug sozialer Kriterien bei der Finanzierung von Stipendien

        Stipendien sollten Menschen mit finanzieller Benachteiligung das Studium ermöglichen, doch da nicht für jeden bedürftigen Student ein Stipendium bereitgestellt werden kann, muss es Auswahlkriterien für die Vergabe eben dieser geben. Nach dem Wunsch der aktuellen Regierung sollen Stipendien nach Leistung vergeben werden. Wir wissen aber, dass Studenten, die aufgrund ihrer sozialen Herkunft neben dem Studium noch zusätzlich arbeiten müssen, im Studium nicht dieselbe Leistung erbringen können, wie ein finanziell abgesicherter Student. Der Nebenjob verschlechtert also denjenigen die Chancen auf ein Stipendium, welche dieses dringend nötig hätten. Unserer Meinung nach werden dringend neue Kriterien für eine Förderung benötigt.

        Wir verlangen deshalb die Vergabe von Stipendien nach sozialen Kriterien, die die Herkunft und die derzeitige Situation der Stipendiaten mit einbeziehen, damit auch Menschen aus der sogenannten Unterschicht ein Hochschulstudium ermöglicht werden kann. Des Weiteren soll soziales Engagement berücksichtigt werden.

        Die Finanzierung der geplanten zusätzlichen Stipendien darf nicht zwischen den Öffentlichen Kassen und privatwirtschaftlichen Geldgebern aufgeteilt werden. Es ist nicht zu akzeptieren, dass der Bund und die Länder nur 50% der anfallenden Kosten übernehmen und die Hochschulen - ohne finanziellen Ausgleich für den bürokratischen Aufwand - eigenverantwortlich nach Drittmittelgeber für die übrigen 50% suchen müssen. Auch an diesem Beispiel wird der zunehmende Einfluss der Wirtschaft auf die ehemalig freie Bildung unseres Landes deutlich.

      • Ausgeglichene Verteilung von Fördergeldern an alle (Fach‐)Hochschulen

        Die Landesregierungen ziehen sich immer stärker aus der Finanzierung der Hochschulen zurück. Die Förderung der Bildungseinrichtungen soll von privaten Geldgebern bzw. wirtschaftlichen Unternehmen getragen werden, die selbstverständlich eine Gegenleistung für diese Unterstützung einfordern. Die Hochschulen befinden sich untereinander in einem ständigen Wettbewerb um die vorhandenen Ressourcen. Eine geistes- oder sozialwissenschaftlich ausgerichtete Hochschule wird es aufgrund ihrer wirtschaftlich schlecht vermarktbaren Forschung jedoch schwer haben, Betriebe und Konzerne für Drittmittel zu finden. Somit erhalten vor allem naturwissenschaftlich ausgerichtete Hochschulen Fördergelder. Um eine breite Bildung zu ermöglichen und einen Wissenschaftspluralismus zu fördern, ist es jedoch dringend notwendig, jede einzelne Hochschule und Universität ausreichend finanziell auszustatten, gleichwohl welcher Wissenschaft sich diese verschrieben hat. Hierfür müssen Bund und Länder Sorge tragen.

      • Einheit von Forschung und Lehre statt der Exzellenzinitiative

        Die so oft gepriesene Exzellenzinitiative fördert das Problem der Ressourcenverteilung noch. Durch diese Initiative werden vor allem Hochschulen gefördert, die herausragende Leistungen in der Forschung nachweisen können. In genau diese Forschungseinrichtungen fließt dann das Geld. Gute Lehre wird jedoch nicht belohnt, was dazu führt, dass Lehrstühle häufig nicht nach den Leistungen einzelner Bewerber in der Lehre vergeben werden. Die Exzellenzinitiative erreicht Spitzenwissenschaftler. Die breite Masse erlebt weiterhin ein völlig unterfinanziertes Hochschulsystem.

        Eine umfangreiche Bildung darf kein den Eliten vorbehaltenes Privileg sein. Sie ist ein Menschenrecht und als solches jedem zu ermöglichen.

    • Ausbau von Arbeitsplätzen im Sozial‐ und Bildungsbereich
    • finanzielle und rechtliche Gleichstellung aller Bildungsberufe
    • Veränderung prekärer Beschäftigungsverhältnisse im Bildungsbereich
      • gesicherte Arbeitsverträge
      • verbesserte Bezahlung
      • höhere Mitbestimmungsrechte
    • Umsetzung freier alternativer Bildungskonzepte. z.B.:
      • weniger Präsenzzeiten, mehr eigenverantwortliches Lernen
      • Forschungsseminare
      • projektorientiertes Arbeiten (auch über mehrere Semester)
      • Portfolios (als Dokumentation des Gelernten)
    • Ausbau der Kooperation von Schulen und Hochschulen
      • stärkere Honorierung der AusbildungslehrerInnen
      • adäquate und regelmäßige Fortbildungen für AusbildungslehrInnen
    • Recht auf adäquate Vorbereitung auf praktische Prüfungen (z.B. in den Fächern Musik und Sport)
    • Einführung vielfältiger Praktika:
      • mit wissenschaftlicher Begleitung
      • mit Anbindung an die Hochschule
      • sozialer Absicherung der Studenten
      • Beibehaltung der Tagespraktika
      • flexible zeitliche Verteilung übers gesamte Studium
      • unterschiedliche Dauer (Block‐ und Tagespraktika)
      • adäquate, professionelle Betreuung auch durch Hochschulangehörige

      Besonders an einer Pädagogischen Hochschule ist es notwendig vielfältige Praxiserfahrungen zu machen, da es zur Herausbildung einer kompetenten Lehrerpersönlichkeit vieler praktischer Erfahrungen bedarf. Lehramtstudierende müssen den Perspektivwechsel vom Schüler- Sein zum Lehrer- Sein vollziehen. Dies wird nicht durch ein theoretisch ausgerichtetes Studium gewährleistet. Auch ist es von Bedeutung, dass durch die Sammlung vieler praktischer Erfahrungen ein reflexives Verhalten entwickelt wird, was zu einer permanenten Weiterentwicklung des eigenen Lehrerverständnisses führt. Im späteren Beruf werden LehrerInnen permanent mit SchülerInnen, KollegInnen, Eltern etc. zusammen arbeiten. Diese zwischenmenschlichen Interaktionen und Kooperationen müssen im Studium praktisch erlebt und entwickelt werden, damit im späteren Beruf ein professioneller Umgang mit den täglichen Anforderungen geleistet werden kann. Somit sind die studiumsbegleitenden Praktika wichtig, da das in der Theorie vermittelte Wissen in der Praxis immer wieder erprobt werden muss. Nur so ist die Entwicklung einer professionellen Lehrerpersönlichkeit gewährleistet

      Deshalb fordern wir die Beibehaltung vielfältiger Möglichkeiten schulische Unterrichtsversuche durchzuführen. Hierbei sollen die Tagespraktika (jeden Mittwochvormittag innerhalb bestimmter Semester) und die Blockpraktika (über drei bis vier Wochen in den Semesterferien) beibehalten werden. Durch diese Aufteilung kann in verschieden Entwicklungsstadien das Gelernte erprobt und reflektiert werden. Durch die verschiedenen Zeitpunkte findet ein permanenter Wechsel von Theorie und Praxis statt, der Entwicklungsschritte aufzeigen kann.

      Bei diesen ersten Praxiserfahrungen ist es sehr wichtig, dass eine regelmäßige kompetente und wissenschaftliche Betreuung von Seiten der Hochschule erfolgt. Die eigenen Unterrichtsversuche müssen ausreichend reflektiert und von Fachkräften beurteilt werden, um den Studierenden durch ein konstruktives Feedback die Weiterentwicklung ihrer Fähigkeiten zu ermöglichen.

      Hierbei ist die Anbindung an die Hochschule sehr wichtig und darf nicht vernachlässigt werden, da eine permanente Rückkoppelung zu den Bildungswissenschaften professionelles und fachliches Reflektieren ermöglicht.

    • Abschaffung des G8
    • Senkung des verbindlichen Klassenteilers

  5. Finanzierung des Bildungssystems

    • Abschaffung aller Bildungsgebühren
      • KiTa‐/Studien‐/Meisterschulengebühren etc.
    • vollständige Finanzierung der Hochschulen durch Bund und Länder
    • Aufstockung der Bildungshaushalte von Bund und Ländern durch sozial verträgliche Umverteilung vorhandener Ressourcen
    • keine Schönung des Landeshaushaltes wie z.B. durch die globale Minderausgabe

Forderungen an die Hochschule

  1. Soziale Öffnung der Hochschule

    • behindertengerechte Ausstattung der Hochschule, u.a. durch
      • Abbau der Barrieren für alle Studierenden mit einer Behinderung
      • genügend Rampen für RollstuhlfahrerInnen um große Umwege zu vermeiden
      • angemessene Erreichbarkeit relevanter Einrichtungen (Blindenbibliothek etc.)
    • Einrichtung von Teilzeitstudiengängen

  2. Demokratisierung der Hochschulstruktur

    • Überarbeitung der Grundordnung
      • Umsetzung des Rechts auf studentische Mitglieder in jeder Kommission
      • Aufstockung des Hochschulrates auf 11 Mitglieder (darunter 2 Studierende)
      • 8 studentische Mitglieder im Senat
    • mehr Transparenz
      • Öffnung der Gremien unter Berücksichtigung des Datenschutzes (Personaldaten u.ä.)
      • Berichtspflicht der Gremien
      • Einsicht in die Protokolle
      • regelmäßige öffentliche Sitzungen
    • Honorierung der Arbeit gewählter StudierendenvertreterInnen (AStA, UStA‐Vorstand, Hochschulrat, Fakultätsrat) durch
      • Befreiung von den Studiengebühren während der Tätigkeit
      • Anhebung der Regelstudienzeit um die Amtszeit
    • Zertifikat für alle Studierenden die sich aktiv an der Mitgestaltung der Hochschule beteiligen
    • InViSta‐Pass für alle Studierenden nach dem Vorbild der PH Freiburg
    • eine im Semesterplan berücksichtigte, von allen Hochschulmitgliedern gestaltete themenbezogene Projektwoche pro Semester, die das Profil der Hochschule stärkt
    • Erhalt des studentischen Freiraums

  3. Überarbeitung der Studienordnungen

    • mehr Freiraum für eigene Schwerpunktsetzung
    • semesterübergreifendes Lernen
    • mehr Wahlmöglichkeiten innerhalb der Module
    • Anerkennung von zusätzlich besuchten Fachseminaren im InViSta‐Pass
    • Ermöglichung eines Freiversuches zur Verbesserung aller akademischen Prüfungen

  4. Verbesserung der Lehr‐ und Lernbedingungen

    • Überprüfung der Ressourcennutzung im Haus
    • mindestens zwei besetzte Professuren pro Fach
    • quantitativer und qualitativer Erhalt aller Zusatzqualifikationen und der damit zusammenhängenden Einrichtungen
    • Verlängerte Bibliotheksöffnungszeiten
    • Erhaltung bzw. Wiederaufbau der Lernwerkstätten
    • genaue Beschreibungen der Seminare auf der verbindlichen Plattform (s. Punkt 5)
    • Erweiterung der studentischen Infrastruktur (Erweiterter Zugang zu PC‐Arbeitsplätzen mit Internetzugang, Erweitertes W‐LAN‐Netz, mehr Kopierer,…)
    • keine Seminare in der Prüfungswoche
      • Prüfungswoche im direkten Anschluss an das Semester für Lehramtsstudenten
    • Erhalt aller bisher an der Hochschule eingerichteten Studiengänge

  5. Qualität/Organisation der Seminare

    • gemeinsame Erarbeitung von alternativen Seminarkonzepten
      • kompetente Betreuung durch Dozierende, unabhängig der Seminarform
      • weniger Präsenzzeiten
      • dem jeweiligen Seminarkonzept angemessene Methoden
      • Qualität vor Wirtschaftlichkeit
    • Abschaffung der Anwesenheitspflicht
    • Abschaffung der Testatpflicht
    • qualitativ hochwertige Seminare durch gemeinsame und regelmäßige Qualitätsbeurteilung/Evaluation aller Beteiligten. Die Methoden dazu sollten gemeinsam im jeweiligen Seminar bestimmt werden
    • genügend Dozierende für ausreichende Anzahl von Seminaren
    • eine verbindliche Plattform zur Ausschreibung und Anmeldung der Veranstaltungen mit klaren Angaben zu Inhalten, Methoden und Anforderungen (LSF oder StudIP)
    • Transparente, verlässliche Kriterien zur Leistungsbewertung

  6. Praktikum

    • Einführungspraktikum unter Berücksichtigung der dem Studiengang entsprechenden Jahrgangsstufe
    • verbindliches Einführungsseminar für Praktikumsbetreuende zu
      • Feedback‐Kultur
      • allgemein verbindlichen Kriterien für guten Unterricht
    • adäquate, professionelle Betreuung auch durch Hochschulangehörige
    • Begleitseminare zu den Praktika
      • enger Bezug zur Hochschule während der Praktika
      • Reflexion nach jedem Schultag im Tagespraktikum (beinhaltet auch eine Evaluation der Betreuung)
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